»Das Verkehrsrecht betrifft jeden von uns; sei es als Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer bzw. Motorradfahrer oder seit neuestem als E-Scooter-Fahrer. Die Teilnahme am Straßenverkehr birgt Alltagsgefahren. Wenn das „Kind einmal in den Brunnen gefallen ist“ helfen wir gerne , mit fundiertem juristischen Rat.«

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht gliedert sich in die Bereiche Verkehrszivilrecht und Verkehrsstrafrecht. Die Kanzlei vertritt seit vielen Jahren Mandate mit folgenden Dienstleistungen:

  • Bußgeldverfahren
  • Verkehrsstrafsachen
  • Unfallabwicklung
  • Sach-und Personenschäden

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