»So mancher Vorwurf der Steuerhinterziehung erweist sich im Nachhinein als haltlos. Aber auch wenn der Vorwurf begründet erscheint, unterstützen wir Sie bei der Wahrung ihrer Rechte als Steuerzahler, um so „Schadensminimierung“ sicherzustellen.«

Steuerstrafrecht

Steuerhinterziehung wird heute nicht mehr als Kavaliersdelikt angesehen und häufig streng verfolgt. Es drohen neben Steuernachzahlungsforderungen auch Geld-oder Freiheitsstrafen. Manchmal gehen steuerliche Betriebsprüfungen in steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren über.

Steuerfachanwalt Guntram Knop vertritt seit mehr als 20 Jahren betroffene Steuerbürger und wird auch Ihnen mit anwaltlichem Rat beistehen – im Notfall auch am Wochenende.